FB_Cover

Donnerstag, 3. November 2016

Universität Mannheim, EO 154

Der Austritt Großbritanniens aus der EU ist nach der Volksabstimmung beschlossene Sache. Nach der Entscheidung ist nun die Ausgestaltung des Brexits das bestimmende Thema, bei dem viele Fragen aufkommen:
Auf welche Rechte und Vorteile muss das Vereinigte Königreich bei einem Austritt verzichten?
Ist der Binnenmarktzugang des Vereinigten Königreichs auch ohne eine EU-Mitgliedschaft möglich?
Und was sagen eigentlich die EU-Verträge zu einem Austritt eines Mitgliedsstaates?
In unserer Veranstaltung wollen wir bei einem Gastvortrag der Europarecht-Expertin Lena Hornkohl diese Fragen beantworten und genauer beleuchten, welche Gestaltungsmöglichkeiten das EU-Recht für den Austrittsprozess zulässt.
Frau Hornkohl ist Doktorandin an der Universität Heidelberg, spezialisiert auf Europa- und Kartellrecht und war in ihrer akademischen Laufbahn unter anderem bei der Europäischen Kommission tätig.
Wir freuen uns auf einen aufschlussreichen Vortrag mit anschließender Fragerunde.

Alle weiteren Informationen gibt es auch auf unserem Facebookevent.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner